Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 gegen den Geschäftswertbeschluss des Notariats 1 Rastatt - Nachlassgericht - vom 15. September 2015 - 1 NG 178/2014 - wird zurückgewiesen.
2.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; Auslagen werden nicht erstattet.
I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 wenden sich gegen die Geschäftswertfestsetzung in einem die Entlassung des Testamentsvollstreckers betreffenden Verfahren.
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