I. Die Mutter der Beteiligten ist am 15. Februar 1984 verstorben; sie hinterließ im wesentlichen Grund- und Kapitalvermögen im Gebiet der damaligen DDR. Aufgrund eines Testamentes wurde dem Beteiligten zu 1 im Oktober 1984 ein Erbschein erteilt. Nach seinen Angaben zur Nachlaßmasse wurde der Geschäftswert auf 39. 100,00 DM festgesetzt.
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