FG Nürnberg vom 21.03.2001
III 163/99
Fundstellen:
EFG 2001, 1294

Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf an Angehörige

FG Nürnberg, vom 21.03.2001 - Aktenzeichen III 163/99 - Aktenzeichen III 164/99

DRsp Nr. 2002/2405

Gewerblicher Grundstückshandel: Verkauf an Angehörige

Errichten Ehegatten ein Mehrfamilienhaus mit fünf Eigentumswohnungen und veräußern sie anschließend drei Wohnungen an fremde Dritte sowie eine Wohnung teilentgeltlich an ihren Sohn, liegt kein gewerblicher Grundstückshandel vor.

Für die Praxis:

1. Das FG lässt die teilentgeltliche Übertragung der Wohnung auf den Sohn bei der Drei-Objekt-Grenze außer Betracht, weil insoweit keine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

2. Laut BFH ist bei der Errichtung von Wohnungen - unabhängig von der Drei-Objekt-Grenze - allein auf das Bild "eines Bauunternehmers" abzustellen. Folge: Es ist ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen (BFH v. 28.10.1997, BStBl. II 1998, 332).

Fundstellen
EFG 2001, 1294