Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien
BGH, Beschluß vom 09.02.1998 - Aktenzeichen II ZB 15/97
DRsp Nr. 1998/3517
Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien
»Zur Glaubhaftmachung eines Wiedereinsetzungsgrundes mittels Indizien genügt es, daß die auf Hilfstatsachen gestützte Schlußfolgerung überwiegend wahrscheinlich erscheint, ohne daß dadurch bereits alle anderen Möglichkeiten praktisch ausgeschlossen sein müssen.«