Der Beklagte, Vater des Klägers, war Alleininhaber der L. P. V. mbH, die Komplementärin der P. M. GmbH & Co. KG mit Sitz in Z. ist. Das Unternehmen befaßt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Zerkleinerungsmaschinen für die Kunststoff- und Holzindustrie. Um seine Söhne an das Familienunternehmen zu binden, übertrug der Beklagte im Oktober 1988 im Wege der Schenkung dem Kläger und dessen Bruder je einen Geschäftsanteil von 2.500,-- DM an der L. P. V. mbH, was einer Beteiligung von 5 % entspricht, sowie von seiner Kommanditeinlage in Höhe von 400.000,-- DM je einen Anteil von 20.000,-- DM. Beide Brüder waren in der Folgezeit zunächst mitgeschäftsführend in den Unternehmen tätig.
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