FG Hessen - Urteil vom 13.05.2015
3 K 927/13
Normen:
BewG § 33; BewG § 140; BewG § 157; BewG § 159; BewG § 176;
Fundstellen:
ZEV 2016, 228

Grundbesitzwertfeststellung; Grundvermögen; land- u. forstwirtschaftliches Vermögen; Abgrenzung

FG Hessen, Urteil vom 13.05.2015 - Aktenzeichen 3 K 927/13

DRsp Nr. 2016/4660

Grundbesitzwertfeststellung; Grundvermögen; land- u. forstwirtschaftliches Vermögen; Abgrenzung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger haben die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.

Normenkette:

BewG § 33; BewG § 140; BewG § 157; BewG § 159; BewG § 176;

Tatbestand

Die Kläger sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft. Sie streiten mit dem beklagten Finanzamt ... (Finanzamt) über die Höhe des Bedarfswertes für eine Hofstelle und damit verbunden über die Frage, ob im Rahmen der Festsetzung des Grundbesitzwertes für Zwecke der Erbschaftsteuerfestsetzung von Grundvermögen oder von land- und fortwirtschaftlichen Vermögen auszugehen ist. Im Einzelnen liegt im Streitfall folgender Sachverhalt zu Grunde: