I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres 1998 verstorbenen Ehemanns. Die Eheleute waren je zur Hälfte an der 1987 gegründeten X-GmbH (GmbH) beteiligt, die mit einem Stammkapital von 100 000 DM ausgestattet war. Im April 1997 veräußerten sie ihre Geschäftsanteile zu einem Gesamtpreis von 7 442 452 DM an einen Dritten. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) stellte nach einer Außenprüfung den gemeinen Wert der Anteile auf den 31. Dezember 1993, 1994 und 1995 gesondert und einheitlich auf 18 239 DM, 24 696 DM bzw. 14 564 DM je 100 DM des Stammkapitals fest.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|