I. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 28. Juni 1991 verpflichteten sich V und E in Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein zum Gesamthandsvermögen der Gesellschaft gehörendes Grundstück auf die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) --eine KG-- zu übertragen.
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