Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 07.10.2016 wird der am 13.09.2016 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Nachlassgerichts - Bonn vom 07.09.2016,
Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
I.
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