Der Kläger ist Testamentsvollstrecker über den Nachlaß des K. E. (nachfolgend: Erblasser). Dieser hielt unter anderem Kommanditanteile im Werte von zusammen rund 14 Mio DM an zwei Kommanditgesellschaften. Nach den Gesellschaftsverträgen für beide Gesellschaften geht der Geschäftsanteil eines verstorbenen Gesellschafters auf seine Erben über; gegenüber Erben, die keine Mitgesellschafter oder Abkömmlinge des Verstorbenen sind, können die übrigen Gesellschafter jedoch beschließen, daß jene als Gesellschafter gegen eine Abfindung zum bilanziell errechneten Verkehrswert - ohne Berücksichtigung des Firmenwerts - auszuscheiden haben.
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