Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. Oktober 2008 -
Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen als Gesamtschuldner.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Kläger wenden sich gegen die Erhebung von Abwasserbeiträgen.
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