I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist zur Hälfte Miterbin ihrer im November 1994 verstorbenen Schwester. Diese hatte durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 20. Juni 1994 zum Kaufpreis von insgesamt ... DM drei Reihenhäuser in X erworben.
Mit letztmalig geändertem, im Klageverfahren ergangenem Bescheid vom 18. Dezember 2001 setzte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) gegen die Klägerin bei einem Reinwert des Nachlasses von ... DM eine Erbschaftsteuer von ... DM fest. Als Aktivvermögen waren Bankguthaben und Steuererstattungsansprüche von zusammen ... DM angesetzt.
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