Keine gebührenfreie Grundbucheintragung des Miterben nach § 60 Abs. 4 KostO als Eigentümer aufgrund Auseinandersetzungsvereinbarung
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2006 - Aktenzeichen I-10 W 40/06
DRsp Nr. 2007/2419
Keine gebührenfreie Grundbucheintragung des Miterben nach § 60 Abs. 4KostO als Eigentümer aufgrund Auseinandersetzungsvereinbarung
Ein Miterbe, der nicht unmittelbar aufgrund der Erbfolge gemäß § 1922 Abs. 1BGB Eigentümer wird, sondern erst aufgrund einer Auseinandersetzungsvereinbarung mit den Miterben, kann keine gebührenfreie Eintragung in das Grundbuch nach § 60 Abs. 4KostO beanspruchen.
Die weitere Beschwerde des Kostenschuldners ist gemäß § 14 Abs. 5 S. 1 KostO aufgrund der Zulassung durch das Landgericht zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts.
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