OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.06.2006
I-10 W 40/06
Normen:
KostO § 60 Abs. 4 ; BGB § 1922 Abs. 1 ;
Fundstellen:
JurBüro 2006, 651
Vorinstanzen:
LG Duisburg, vom 06.03.2006

Keine gebührenfreie Grundbucheintragung des Miterben nach § 60 Abs. 4 KostO als Eigentümer aufgrund Auseinandersetzungsvereinbarung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.06.2006 - Aktenzeichen I-10 W 40/06

DRsp Nr. 2007/2419

Keine gebührenfreie Grundbucheintragung des Miterben nach § 60 Abs. 4 KostO als Eigentümer aufgrund Auseinandersetzungsvereinbarung

Ein Miterbe, der nicht unmittelbar aufgrund der Erbfolge gemäß § 1922 Abs. 1 BGB Eigentümer wird, sondern erst aufgrund einer Auseinandersetzungsvereinbarung mit den Miterben, kann keine gebührenfreie Eintragung in das Grundbuch nach § 60 Abs. 4 KostO beanspruchen.

Normenkette:

KostO § 60 Abs. 4 ; BGB § 1922 Abs. 1 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die weitere Beschwerde des Kostenschuldners ist gemäß § 14 Abs. 5 S. 1 KostO aufgrund der Zulassung durch das Landgericht zulässig. Sie hat jedoch in der Sache keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung des Landgerichts als Beschwerdegericht beruht nicht auf einer Verletzung des Rechts.