I.
Die drei Beteiligten sind die Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die den Namen "Verwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts, F.-straße 1/4 GbR" führt. Die Beteiligten sind im Grundbuch als Eigentümer mehrerer Grundstücke mit dem Zusatz "als Gesellschafter bürgerlichen Rechts" eingetragen.
Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 11.3.2002 beantragten die Beteiligten, das Grundbuch in Abteilung I dahin zu berichtigen, dass als Eigentümer nunmehr die Verwaltungsgesellschaft bürgerlichen Rechts, F.-straße 1/4, derzeit bestehend aus den drei namentlich genannten Beteiligten eingetragen wird.
Mit Beschluss vom 5.4.2002 hat das Amtsgericht den Antrag zurückgewiesen. Die dagegen gerichtete Beschwerde hat das Landgericht mit Beschluss vom 24.6.2002 zurückgewiesen. Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde der Beteiligten.
II.
Das Rechtsmittel ist nicht begründet.
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