Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin Grundvermögen aufgrund eines schenkungsteuerrechtlich beachtlichen Durchgangserwerbs (sog. Kettenschenkung) schenkweise von ihrer Mutter zugewandt worden ist oder ob - wie der Beklagte meint - nur eine Zuwendung aus dem Vermögen der Großmutter vorliegt.
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