Die Kläger bilden eine Erbengemeinschaft. Zu dem auf sie übergegangenen Nachlass gehört ein landwirtschaftlicher Besitz, der unter dem Namen " H. " bekannt ist. Zwischen den Beteiligten ist der Grundbesitzwert für die zu H. gehörende Gebäude- und Freifläche ..., streitig. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:
Die Kläger haben H. als Nacherben geerbt. Vorerbin war die Erblasserin .
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