FG Hessen - Urteil vom 06.09.2005
3 K 1340/02
Normen:
ErbStG § 10 ; BewG § 146 Abs. 7 § 145 Abs. 3 ; BewG § 9 Abs. 2 ; BBauG § 194 § 199 ; WertV § 6 Abs. 1 § 19 ;
Fundstellen:
DStRE 2006, 1009
EFG 2006, 167
ZEV 2007, 46

Langfristige Ertraglosigkeit; ungünstige Pachtbedingungen; privatrechtliches Gutachten; Grundbesitzwert; Bodenwert; Verkehrswert; gemeiner Wert; Bedarfsbewertung - Bewertung eines Grundstücks unter dem Bodenwert bei langfristiger Ertraglosigkeit

FG Hessen, Urteil vom 06.09.2005 - Aktenzeichen 3 K 1340/02

DRsp Nr. 2006/1150

Langfristige Ertraglosigkeit; ungünstige Pachtbedingungen; privatrechtliches Gutachten; Grundbesitzwert; Bodenwert; Verkehrswert; gemeiner Wert; Bedarfsbewertung - Bewertung eines Grundstücks unter dem Bodenwert bei langfristiger Ertraglosigkeit

Die langfristige Ertraglosigkeit eines Grundstücks wegen ungünstiger Pachtbedingungen kann zu einer Bewertung des Grundstücks unter dem Bodenwert führen (§ 145 Abs. 2 Satz 2 BewG) (gegen BFH-Urteil vom 8.10.2003 II R 27/02 BStBl II 2004, 179).

Normenkette:

ErbStG § 10 ; BewG § 146 Abs. 7 § 145 Abs. 3 ; BewG § 9 Abs. 2 ; BBauG § 194 § 199 ; WertV § 6 Abs. 1 § 19 ;

Tatbestand:

Die Kläger bilden eine Erbengemeinschaft. Zu dem auf sie übergegangenen Nachlass gehört ein landwirtschaftlicher Besitz, der unter dem Namen " H. " bekannt ist. Zwischen den Beteiligten ist der Grundbesitzwert für die zu H. gehörende Gebäude- und Freifläche ..., streitig. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zu Grunde:

Die Kläger haben H. als Nacherben geerbt. Vorerbin war die Erblasserin .