LG Berlin - Urteil vom 06.04.1992
66 S 6/92
Normen:
BGB § 556 Abs. 1 ; BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2;
Fundstellen:
NJW-RR 1992, 1165

LG Berlin - Urteil vom 06.04.1992 (66 S 6/92) - DRsp Nr. 1995/10385

LG Berlin, Urteil vom 06.04.1992 - Aktenzeichen 66 S 6/92

DRsp Nr. 1995/10385

Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses innerhalb der Sperrfrist des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB ist unwirksam im Falle, daß der Vermieter nach Überlassung der Wohnung an den Mieter Wohnungseigentum begründet, das Eigentum an der Wohnung aufgrund einer Schenkung auf seine Tochter überträgt, sich anschließend ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht eintragen läßt und innerhalb der Sperrfrist das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zugunsten seiner Tochter kündigt.

Normenkette:

BGB § 556 Abs. 1 ; BGB § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2;
Fundstellen
NJW-RR 1992, 1165