LG Berlin - Urteil vom 06.04.1992 (66 S 6/92) - DRsp Nr. 1995/10385
LG Berlin, Urteil vom 06.04.1992 - Aktenzeichen 66 S 6/92
DRsp Nr. 1995/10385
Die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses innerhalb der Sperrfrist des § 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 BGB ist unwirksam im Falle, daß der Vermieter nach Überlassung der Wohnung an den Mieter Wohnungseigentum begründet, das Eigentum an der Wohnung aufgrund einer Schenkung auf seine Tochter überträgt, sich anschließend ein lebenslängliches Nießbrauchsrecht eintragen läßt und innerhalb der Sperrfrist das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zugunsten seiner Tochter kündigt.