Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Amtsgerichts München - Nachlassgericht - vom 13.3.2018 wird zurückgewiesen.
2.Die Beteiligte zu 1 hat die dem Beteiligten zu 2 im Beschwerdeverfahren entstandenen notwendigen außergerichtlichen Kosten zu erstatten
3.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7950,65 € festgesetzt.
I.
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