FG München - Urteil vom 21.07.1999
4 K 1628/95
Normen:
ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG 1974 § 12 Abs. 2 ; ErbStG 1974 § 12 Abs. 3 ;
Fundstellen:
EFG 1999, 1193

Mittelbare Grundstücksschenkung bei Schenkung einer zum Verkauf bestimmten Wohnung und Verpflichtung zur Verwendung des Verkaufserlöses für einen Neubau

FG München, Urteil vom 21.07.1999 - Aktenzeichen 4 K 1628/95

DRsp Nr. 2001/2223

Mittelbare Grundstücksschenkung bei Schenkung einer zum Verkauf bestimmten Wohnung und Verpflichtung zur Verwendung des Verkaufserlöses für einen Neubau

1. Eine mittelbare Grundstücksschenkung liegt auch dann vor, wenn dem Beschenkte vom Schenker ein Grundstück mit der Auflage übertragen wird, es zu verkaufen und den Verkaufserlös zum Neubau eines örtlich genau bestimmten Einfamilienhauses zu verwenden. 2. Dass zum Zeitpunkt der Grundstücksübertragung weder die Höhe des späteren Verkaufserlöses noch dessen Anteil an den späteren Herstellungskosten des Einfamilienhauses feststand, ist insoweit unerheblich.

Normenkette:

ErbStG 1974 § 7 Abs. 1 Nr. 1 ; ErbStG 1974 § 12 Abs. 2 ; ErbStG 1974 § 12 Abs. 3 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Streitig ist, ob eine mittelbare Grundstücksschenkung vorliegt, wenn mittelbar ein Geldbetrag zur Finanzierung eines Hauses geschenkt wird.

I.