FG München - Urteil vom 15.09.1999
4 K 1/96
Fundstellen:
EFG 2000, 83

Mittellose Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen § 7 ErbStG; Schenkungsteuer

FG München, Urteil vom 15.09.1999 - Aktenzeichen 4 K 1/96

DRsp Nr. 2001/2208

Mittellose Grundstücksschenkung durch zinsloses Darlehen § 7 ErbStG; Schenkungsteuer

1. Der Schenkungsteuerbescheid vom 2.7.1991 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 24.11.1995 wird dahingehend geändert, daß die Steuer auf 791 DM herabgesetzt wird. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist im Kostenpunkt vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Entscheidungsgründe:

I

Streitig ist, ob hinsichtlich des Zinsvorteils aus der Gewährung eines unverzinslichen Darlehens sowie im Erlaß von Darlehensforderungen die mittelbare Schenkung von Grundstücken liegt.