I. Das Finanzgericht (FG) hat im Rahmen des Klageverfahrens der Klägerin und Beschwerdegegnerin (Klägerin) --einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts-- gegen den Gewinnfeststellungsbescheid 1994 gemäß §
Die Rechtsmittelbelehrung enthält den Hinweis, dass gegen den Beschluss die Beschwerde gegeben sei.
II. Die Beschwerde ist nicht statthaft.
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