Die Beschwerde der Beteiligten zu 1) gegen den Beschluss des Amtsgerichts Elmshorn vom 20. November 2012 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligte zu 1) trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Kostenerstattung findet nicht statt.
Der Geschäftswert beträgt 18.000,00 €.
I.
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