OLG Saarbrücken - Beschluss vom 13.12.2021
5 W 70/21
Normen:
GBO § 71 Abs. 1; BGB § 925; GBO § 20;
Vorinstanzen:
AG Saarbrücken, vom 18.10.2021

Nachweis einer Erbfolge im GrundbuchverfahrenAuslegung eines ErbvertragesSanktionsbewehrtes Verhalten eines Bedachten

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13.12.2021 - Aktenzeichen 5 W 70/21

DRsp Nr. 2022/3145

Nachweis einer Erbfolge im Grundbuchverfahren Auslegung eines Erbvertrages Sanktionsbewehrtes Verhalten eines Bedachten

Enthält der notarielle Erbvertrag eine Klausel, wonach der zum Schlusserben eingesetzte Abkömmling von der Erbfolge ausgeschlossen ist, falls er nach dem Tode des Erststerbenden "diesen Erbvertrag anfechten oder seinen Pflichtteil verlangen" sollte, so kann der Nachweis der Erbfolge im Grundbuchverfahren auch nicht unter ergänzender Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung eines Miterben geführt werden, wonach keiner der Schlusserben den Erbvertrag angefochten habe.

1. Die Beschwerde der Antragsteller gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Saarbrücken - Grundbuchamt - vom 18. Oktober 2021 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 135.000,- Euro festgesetzt.

Normenkette:

GBO § 71 Abs. 1; BGB § 925; GBO § 20;

Gründe:

I.