VG Weimar, vom 17.02.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 14/93
Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach Ausschlagung eines Vermächtnisses
BVerwG, Urteil vom 19.03.1996 - Aktenzeichen 7 C 30.94
DRsp Nr. 1996/28375
Offene Vermögensfragen: Berechtigung zur Grundstücksrückforderung nach Ausschlagung eines Vermächtnisses
»Wurde ein dem Vermächtnisnehmer zugedachter Vermögensgegenstand von einer Schädigungsmaßnahme betroffen, ist Berechtigter im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 VermG allein der Erbe, solange ihm der Vermögensgegenstand zivilrechtlich zugeordnet ist.«