I.
Die Klägerin begehrt als Erbin ihres Onkels die Übertragung eines ehemaligen Bodenreformgrundstücks nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen - VermG. Ihrem Onkel wurde das Grundstück 1945 als Neubauer zugewiesen; er verstarb im Jahre 1983. Im Jahre 1987 wurde das Grundstück in Volkseigentum übernommen. Rechtsträger wurden zum einen der Rat der Gemeinde und zum anderen eine
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