OLG Dresden - Beschluß vom 25.04.1997 (7 U 2597/96) - DRsp Nr. 1998/4896
OLG Dresden, Beschluß vom 25.04.1997 - Aktenzeichen 7 U 2597/96
DRsp Nr. 1998/4896
Die Rückübertragung von Grundstücken aufgrund zu Zeiten der ehemaligen DDR ausgeschlagener Erbschaft führt nicht dazu, daß der Berechtigte wieder in seine Erbenstellung einrückt und Pflichtteilsansprüche gegen ihn aufleben.