OLG Dresden - Urteil vom 22.02.1994
LwU 1216/93
Normen:
BGB §§ 2371, 2385 Abs. 2 ; LwAnpG § 51 ;
Fundstellen:
AgrarR 1994, 241
Vorinstanzen:
AG Bautzen, - Vorinstanzaktenzeichen LW-28/91

OLG Dresden - Urteil vom 22.02.1994 (LwU 1216/93) - DRsp Nr. 1998/5155

OLG Dresden, Urteil vom 22.02.1994 - Aktenzeichen LwU 1216/93

DRsp Nr. 1998/5155

Ansprüche des Eigentümers einer landwirtschaftlichen Fläche bzw. dessen Erben gegen eine LPG, der die Fläche durch den Rat des Kreises überlassen wurde, bestehen nicht.

Normenkette:

BGB §§ 2371, 2385 Abs. 2 ; LwAnpG § 51 ;

Tatbestand:

Die Kläger, die sich als Erbengemeinschaft bezeichnen, begehren von der Beklagten als Rechtsnachfolgerin der LPG Bannewitz Schadensersatz wegen Verschlechterung eines landwirtschaftlichen Betriebes, der ihnen am 01.01.1991 zurückgegeben wurde.