OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.06.1997 (7 U 152/96) - DRsp Nr. 1999/10742
OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.1997 - Aktenzeichen 7 U 152/96
DRsp Nr. 1999/10742
Das BGB gewährt dem Erblasser grundsätzlich Testierfreiheit. Er kann über sein Vermögen letztwillig so verfügen, wie er es für richtig hält, mag das Ergebnis auch als ungerecht und willkürlich empfunden werden. Er hat auch das Recht, Angehörige zu enterben. Diese müssen sich nach der Wertung des Gesetzes gegebenenfalls mit dem Pflichtteil zufrieden geben, sofern sie überhaupt mit dem Erblasser so eng verwandt sind, daß sie zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten gehören. Ist das nicht der Fall, müssen sie sich grundsätzlich damit abfinden, leer auszugehen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Erbrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.