OLG Düsseldorf - Urteil vom 28.06.1991 (7 U 109/90) - DRsp Nr. 1993/3941
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.1991 - Aktenzeichen 7 U 109/90
DRsp Nr. 1993/3941
1. Pflicht des Anwalts zum Hinweis auf das Verjährungsrisiko, das sich aus verspäteter Zahlung des Gerichtskostenvorschusses auf eine verjährungsunterbrechende Klageerhebung ergibt. 2. Beweislast, Beweisführung und Substantiierungspflicht im Schadensersatzprozeß wegen Pflichtverletzungen des Anwalts, insbesondere angesichts der Schwierigkeiten eines Negativbeweises;3. begrenzte Dokumentationspflicht des Anwalts zur Entlastung in Fällen nicht befolgter Ratschläge oder Empfehlungen.