OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 02.07.1997 (20 W 193/95) - DRsp Nr. 1998/19386
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 02.07.1997 - Aktenzeichen 20 W 193/95
DRsp Nr. 1998/19386
Leitsatz zu ALeitsatz (amtlich):Setzen kinderlose Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament einander zu Alleinerben ein und bestimmen sie, daß nach dem Tod des Überlebenden der beiderseitige Nachlaß an dessen gesetzliche Erben fallen soll, so ist die Schlußerbeneinsetzung regelmäßig nicht wechselbezüglich zur gegenseitigen Erbeinsetzung der Ehegatten.