OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.01.1997
20 W 21/97
Normen:
ZPO § 485 ;
Fundstellen:
MDR 1997, 481

OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 27.01.1997 (20 W 21/97) - DRsp Nr. 1999/10756

OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 27.01.1997 - Aktenzeichen 20 W 21/97

DRsp Nr. 1999/10756

Errichtet jemand ein Testament, in dem er zu seinem Erben eine andere Person als den gesetzlichen Erben einsetzt, so hat letzterer zu Lebzeiten des künftigen Erblassers kein schutzwürdiges Interesse daran, im selbständigen Beweisverfahren durch Einholung eines Sachverständigengutachtens die Testierfähigkeit im Zeitpunkt der Errichtung des Testaments klären zu lassen.

Normenkette:

ZPO § 485 ;

Hinweise: