OLG Köln - Urteil vom 24.01.1997
6 U 91/96
Normen:
BGB § 259 ;
Fundstellen:
DRsp I(125)487a
NJW-RR 1998, 126

OLG Köln - Urteil vom 24.01.1997 (6 U 91/96) - DRsp Nr. 2000/1621

OLG Köln, Urteil vom 24.01.1997 - Aktenzeichen 6 U 91/96

DRsp Nr. 2000/1621

»Die Verurteilung zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung dahin, daß eine erteilte Auskunft so vollständig und sorgfältig erteilt sei, wie es möglich ist, ist geboten, wenn die Auskunft mehrfach ergänzt oder berichtigt wurde. Das gilt insbesondere, wenn der Inhaber einer Pfandleihanstalt die Unmöglichkeit, ein hereingenommenes Schmuckstück (Plagiat) nach Abschluß der Versteigerungsphase einem bestimmten Verpfänder zuordnen zu können, mit inhaltlich untauglichen Argumenten zu erläutern sucht.«

Normenkette:

BGB § 259 ;
Fundstellen
DRsp I(125)487a
NJW-RR 1998, 126