Der Kläger begehrt Auflassung und Herausgabe einer in ..... gelegenen Eigentumswohnung, welche zum Nachlaß der am 6.2.1985 verstorbenen ..... gehört. Er beruft sich hierzu auf ein in seinem Besitz befindliches, von der Erblasserin eigenhändig verfaßtes und unterschriebenes Schriftstück des Wortlauts:
Mein Wille: "Mein Wille ist, daß meine Eigentumswohnung in ...... übertragen wird. 24. Juni 1981 (Unterschrift)".
Die Beklagte, welche ..... allein beerbt hat, weist einen darauf gegründeten Vermächtnisanspruch des Klägers im Hinblick auf besondere Umstände des Falles zurück.
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