Die Klägerin begehrt von der Beklagten Zustimmung zur Herbeiführung einer Erbauseinandersetzung.
Die Parteien und deren am Verfahren nicht beteiligte Schwester sind zu je 1/3 Miterben ihrer am 11.6.1986 verstorbenen Mutter . Die Erblasserin errichtete am 1.2.1986 (Anlage zur Klageschrift vom 23.1.1990) ein Testament, in welchem sie ihre drei Töchter als Erbinnen einsetzte. Weiter heißt es in dem Testament u.a.: ... Der im Nachlaß vorhandene Grundbesitz soll ohne Ausgleich von Wertunterschieden wie folgt geteilt werden. Die DHH (mit ca. 400 qm) sollen je zur "Hälfte meine Töchter und erhalten". In einem nicht von der Erblasserin geschriebenen Testamentsentwurf vom 1.2.1986 (Anl. K 4) heißt es über den Inhalt des Testaments hinaus: Die DHH (mit ca. 400 qm) sollen je zur Hälfte meine Töchter und erhalten.
Das verbleibende Grundstück (ca. 1100 qm) erben meine Töchter ... und ... je zur Hälfte."
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