OLG Saarbrücken - Beschluß vom 06.01.1994
5 W 119/93
Normen:
BGB §§ 2084, 2269, 2274, 2278, 2289 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1994, 589

OLG Saarbrücken - Beschluß vom 06.01.1994 (5 W 119/93) - DRsp Nr. 1999/10809

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 06.01.1994 - Aktenzeichen 5 W 119/93

DRsp Nr. 1999/10809

»Ist in einem Erbvertrag, der eine Pflichtteilsverwirkungsklausel und eine Wiederverheiratungsklausel enthält, eine ausdrückliche Erbfolgeregelung für den Zeitpunkt des Todes des Längstlebenden nicht enthalten, so können gemeinsame Kinder der Vertragsschließenden gleichwohl als Erben des Längstlebenden bestimmt sein, wenn sich ein diesbezüglicher übereinstimmender Wille der Vertragsschließenden im Zeitpunkt des Abschlusses des Erbvertrages feststellen läßt.