OLG Saarbrücken - Urteil vom 15.05.1996 (5 W 9/96) - DRsp Nr. 1999/10808
OLG Saarbrücken, Urteil vom 15.05.1996 - Aktenzeichen 5 W 9/96
DRsp Nr. 1999/10808
»Bei einem Vorbescheid und einem Antrag auf Einziehung eines Erbscheins handelt es sich nicht um den gleichen Verfahrensgegenstand, so daß eine Beschwerde im Erbscheinerteilungs- oder -einziehungsverfahren wiederholt werden kann, auch wenn sie gegen den Vorbescheid als unbegründet zurückgewiesen worden war.«