OLG Stuttgart - Beschluß vom 29.07.1985 (8 W 564/84) - DRsp Nr. 1999/10819
OLG Stuttgart, Beschluß vom 29.07.1985 - Aktenzeichen 8 W 564/84
DRsp Nr. 1999/10819
»Setzen sich Ehegatten in einem Erbvertrag gegenseitig vorbehaltlos zu Alleinerben ein, so kann dem Überlebenden gestattet werden, die vertragsmäßig geregelte Erbeinsetzung auf seinen Tod in einem bestimmten Rahmen abzuändern.«