OLG Stuttgart - Urteil vom 27.02.1996 (8 W 397/95) - DRsp Nr. 1999/10811
OLG Stuttgart, Urteil vom 27.02.1996 - Aktenzeichen 8 W 397/95
DRsp Nr. 1999/10811
»Hat ein Dritter die mit einem Vermächtnis Bedachten zu bestimmen, so kann ihm das Nachlaßgericht dazu eine Frist setzen, ohne über die zwischen den Beteiligten streitige Wirksamkeit des zugrundeliegenden Testaments zu befinden; dieser Streit ist beim Prozeßgericht auszutragen.«