OLG Zweibrücken - Beschluß vom 05.06.1996 (3 W 68/96) - DRsp Nr. 1999/10703
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 05.06.1996 - Aktenzeichen 3 W 68/96
DRsp Nr. 1999/10703
Erben eines ledigen kinderlosen Erblassers, der als Volljähriger adoptiert worden ist, sind die leiblichen Eltern und die Adoptiveltern nebeneinander. Sind die leiblichen Eltern vorverstorben, erben deren Abkömmlinge neben den Adoptiveltern nach Stämmen.