I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Er versteuert seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten. Nach dem vom Finanzgericht (FG) mitgeteilten Sachverhalt starb "Anfang 1998 ... eine Mandantin des Klägers, die unter Dauertestamentsvollstreckung stand. Alleinerbe war deren Enkel, der in den USA lebt und US-amerikanischer Staatsbürger ist. Am 16. April 1999 stellte der Kläger dem Alleinerben eine Honorarabrechnung für Testamentsvollstreckung über 4 362 DM sowie eine für Vermögensverwaltung über 12 573 DM (Summe: 16 935 DM)". In beiden Rechnungen war keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|