BFH vom 05.11.1992
II R 25/89

Pflicht zur Abgabe einer (Erbschaft-)Steuer-Erklärung

BFH, vom 05.11.1992 - Aktenzeichen II R 25/89

DRsp Nr. 1997/8813

Pflicht zur Abgabe einer (Erbschaft-)Steuer-Erklärung

»Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung beruht nicht nur dann "auf Gesetz", wenn sich die Pflicht zur Abgabe der Erklärung "unmittelbar" aus Gesetz oder Rechtsverordnung, d.h. "allein" aus objektiver gesetzlicher Grundlage unabhängig vom Verhalten der Finanzbehörde ergibt, sondern auch dann, wenn das Steuergesetz den zur Abgabe der Steuererklärung verpflichteten Personenkreis generell umschreibt und lediglich das Entstehen der Erklärungspflicht an die Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung durch die Finanzbehörde knüpft. «

Für die Praxis: