OLG Koblenz - Beschluss vom 06.03.2006
6 W 114/06
Normen:
BGB § 516 § 2325 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1413
OLGReport-Koblenz 2006, 492
Vorinstanzen:
LG Koblenz, vom 12.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 15 O 344/05

Pflichtteilsergänzungsansprüche bei gemischten Schenkungen

OLG Koblenz, Beschluss vom 06.03.2006 - Aktenzeichen 6 W 114/06

DRsp Nr. 2007/16706

Pflichtteilsergänzungsansprüche bei gemischten Schenkungen

1. Für die Beurteilung der Frage, ob eine gemischte Schenkung bei Veräußerung eines Grundstücks zu Lebzeiten des Erblassers bei gleichzeitiger Bestellung eines Nießbrauchsrechts vorliegt, ist auf die Wertverhältnisse zum Zeitpunkt der Zuwendung abzustellen. 2. Die Wertverhältnisse bei Eintritt des Erbfalls sind erst bei Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs zugrunde zu legen.

Normenkette:

BGB § 516 § 2325 ;

Gründe:

Die Antragstellerin (im Folgenden: Klägerin) begehrt Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage auf Zahlung eines Pflichtteilsergänzungsbetrages.

Die Klägerin ist einziges Kind der am 02.11.2004 im Alter von 64 Jahren verstorbenen I... B.... Der Beklagte des beabsichtigten Rechtsstreits (im Folgenden: Beklagter) war deren Lebensgefährte. Die Erblasserin setzte diesen durch notarielles Testament vom 30.07.2002 zu ihrem alleinigen Erben ein. Mit notariellem Vertrag vom selben Tage veräußerte sie an den Beklagten ein Hausgrundstück zum Preis von 52.000,00 EUR und ließ sich daran ein lebenslanges Nießbrauchsrecht einräumen. Der Wert des Grundstücks war im selben Jahr von einem Sachverständigen auf 127.000,00 EUR geschätzt worden.

Die Klägerin hat vorgetragen, das Grundstücksgeschäft stelle eine gemischte Schenkung dar.