PKH; Abgrenzung Leistungsaustausch; Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG
BFH, Beschluß vom 04.08.1999 - Aktenzeichen II B 59/99
DRsp Nr. 2000/751
PKH; Abgrenzung Leistungsaustausch; Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4ErbStG
Zur Abgrenzung zwischen einem Erwerb von Todes wegen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4ErbStG 1974 zu einem vermögensrechtlichen Leistungsaustausch, wenn ein Erblasser seine Lebensgefährtin bewogen hat, für das in Wahrheit von ihm betriebene Fuhrunternehmen ihren Namen herzugeben und Firmenkredite im eigenen Namen aufzunehmen.