I. Der Beteiligte begehrt Einsicht in Grundakten, insbesondere in einen Übergabevertrag, in dem seine Eltern ihren Grundbesitz auf den Bruder des Beteiligten übertragen haben. Er trägt vor, daß er die im Zusammenhang mit der Übergabe im einzelnen getroffenen Vereinbarungen wissen wolle; sein rechtliches Interesse daran ergebe sich aus etwaigen Pflichtteilsergänzungsansprüchen und der Möglichkeit, daß durch die Übertragung sein Pflichtteilsrecht ausgehöhlt, ihm im Ergebnis damit jegliches Erbrecht entzogen werde. Von der Kenntnis der Einzelheiten könne auch sein zukünftiges Verhalten gegenüber seinen Eltern und seinem Bruder abhängen.
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