BayObLG - Beschluß vom 25.03.1998
2Z BR 171/97
Normen:
GBO § 12 ; GBV § 46 ;
Fundstellen:
FGPrax 1998, 90
FamRZ 1998, 1306
NJW-RR 1998, 1241
Rpfleger 1998, 338
Vorinstanzen:
LG Aschaffenburg 5 T 87/97 ,
AG - Grundbuchamt - Aschaffenburg, Zweigstelle Alzenau,

Rechte aus Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu Lebzeiten des Erblassers

BayObLG, Beschluß vom 25.03.1998 - Aktenzeichen 2Z BR 171/97

DRsp Nr. 1998/8113

Rechte aus Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu Lebzeiten des Erblassers

»1. Etwaige Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche geben dem Beteiligten zu Lebzeiten des Erblassers kein Recht zur Einsicht des zwischen seinen Eltern und einem Geschwister geschlossenen, bei den Grundakten befindlichen Grundstücksüberlassungsvertrags.2. Das berechtigte Interesse an der Einsicht von Grundbuch und Grundakten kann nicht mit persönlichen Motiven, etwa dem gedeihlichen Zusammenleben innerhalb einer Familie, begründet werden.«

Normenkette:

GBO § 12 ; GBV § 46 ;

Gründe:

I. Der Beteiligte begehrt Einsicht in Grundakten, insbesondere in einen Übergabevertrag, in dem seine Eltern ihren Grundbesitz auf den Bruder des Beteiligten übertragen haben. Er trägt vor, daß er die im Zusammenhang mit der Übergabe im einzelnen getroffenen Vereinbarungen wissen wolle; sein rechtliches Interesse daran ergebe sich aus etwaigen Pflichtteilsergänzungsansprüchen und der Möglichkeit, daß durch die Übertragung sein Pflichtteilsrecht ausgehöhlt, ihm im Ergebnis damit jegliches Erbrecht entzogen werde. Von der Kenntnis der Einzelheiten könne auch sein zukünftiges Verhalten gegenüber seinen Eltern und seinem Bruder abhängen.