Die im Jahre 1933 geborene Klägerin ist die Witwe des am 14. Januar 1971 verstorbenen Druckereibesitzers H. (Erblasser). Der im Jahre 1935 geborene Beklagte zu 1) ist sein Sohn aus früherer Ehe und sein (durch Erbschein ausgewiesener) Alleinerbe. Die Beklagten zu 2) bis 4) sind die Kinder des Beklagten zu 1).
In seinem eigenhändigen Testament vom 17. November 1970 hatte der Erblasser seiner Witwe Grundbesitz zugewendet. Dazu heißt es in dem Testament:
"Die Grundstücke mit Haus in K. mit sämtlichem Inventar erbt meine Frau... als Vorerbin. Nach ihrem Tode erbt dasselbe mein Sohn, nach seinem Tode seine Kinder."
Testen Sie "Praxishandbuch Erbrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|