OLG Koblenz - Urteil vom 13.07.2006
7 U 1801/05
Normen:
BGB § 2330 § 2325 Abs. 2 S. 2 ; ZPO § 4 § 92 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1789
JuS 2007, 393
OLGReport-Koblenz 2007, 53
Vorinstanzen:
LG Koblenz, - Vorinstanzaktenzeichen 5 O 295/94

Rechtfertigung der Einschränkung des Pflichtteilsrechts zur Absicherung des überlebenden Ehegatten

OLG Koblenz, Urteil vom 13.07.2006 - Aktenzeichen 7 U 1801/05

DRsp Nr. 2006/24592

Rechtfertigung der Einschränkung des Pflichtteilsrechts zur Absicherung des überlebenden Ehegatten

»1. Die Absicherung des überlebenden Ehegatten rechtfertigt nur dann die Einschränkung des Pflichtteilsrechts naher Angehöriger im Sinne des § 2330 BGB, wenn diese in einer Weise sittlich geboten war, dass ein Unterlassen der Zuwendung dem Erblasser als Verletzung einer für ihn bestehenden sittlichen Pflicht zur Last zu legen wäre. Hierbei ist maßgeblich auf die Sichtweise abzustellen, die der Erblasser im Zeitpunkt der Schenkung bei einer vorausschauenden Betrachtung haben musste, welche sämtliche Umstände in Erwägung zieht, die seiner Kenntnisnahme auch nur möglicherweise zugänglich waren.