Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts München I vom 8. Juni 2016, Az.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger € 14.600,00 zu zahlen.
3.Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5.Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 14.600,00 € festgesetzt.
I.
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