OLG Düsseldorf - Urteil vom 20.12.2001
23 U 59/01
Normen:
EGBGB Art. 229 § 1 ; BGB § 284 § 286 ; ZPO § 91a § 3 § 256 ;
Fundstellen:
OLGReport-Düsseldorf 2002, 296
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 170/00

Rechtsfolgen der Erledigung vor Zustellung der Klage; Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs

OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2001 - Aktenzeichen 23 U 59/01

DRsp Nr. 2005/7287

Rechtsfolgen der Erledigung vor Zustellung der Klage; Voraussetzungen des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs

1. Erledigung der Hauptsache kann nicht festgestellt werden, wenn die Klage bereits vor Eintritt der Rechtshängigkeit unzulässig oder unbegründet geworden ist. 2. Beantragt der Kläger gleichwohl die Feststellung der Erledigung der Hauptsache, so umfasst dieses Begehren die Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten für die bis dahin entstandenen Verfahrenskosten. 3. Die Feststellung der Ersatzpflicht des Beklagten hinsichtlich der Verfahrenskosten setzt eine materiell-rechtliche Anspruchsgrundlage voraus. 4. Bei einseitiger Erledigungserklärung bestimmt sich der Streitwert nach dem Kosteninteresse.

Normenkette:

EGBGB Art. 229 § 1 ; BGB § 284 § 286 ; ZPO § 91a § 3 § 256 ;
Vorinstanz: LG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 170/00
Fundstellen