BGH - Urteil vom 14.02.2003
V ZR 54/02
Normen:
BGB § 1039 ;
Fundstellen:
BGHReport 2003, 784
DNotZ 2003, 700
NJW-RR 2003, 732
NZM 2003, 491
ZEV 2003, 245
ZfIR 2004, 968
Vorinstanzen:
OLG Hamm,

Rechtsfolgen der Gewährung eines Wohnungsrechts

BGH, Urteil vom 14.02.2003 - Aktenzeichen V ZR 54/02

DRsp Nr. 2003/4228

Rechtsfolgen der Gewährung eines Wohnungsrechts

Wird dem Verkäufer eines Grundstücks ein lebenslanges Wohnungsrecht eingeräumt, das im Rang nach noch zu bewilligenden Grundpfandrechten im Grundbuch einzutragen ist, so entspricht es dem Interesse beider Seiten, daß der Käufer im Gegenzug für die zugewandte Beleihungsmöglichkeit garantiert, daß er seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kreditgeber nachkommt und deshalb das Wohnungsrecht den Verkäufern nicht verloren geht. Tritt dieser Erfolg nicht ein, so hat er den Verkäufer für das Erlöschen des Wohnungsrechts schadlos zu stellen.

Normenkette:

BGB § 1039 ;

Tatbestand: