Die Parteien streiten wegen eines Grundstücks aus der Bodenreform.
Bei Ablauf des 15. März 1990 war W. B. als Eigentümer des Grundstücks im Grundbuch eingetragen. In Abt. II des Grundbuchs war vermerkt, daß das Grundstück weder ganz noch teilweise veräußert, verpachtet oder verpfändet werden dürfe. W. B. verstarb am 4. Februar 1981. Die Beklagten zu 4 und 5 und Wo. B. wurden seine Erben bzw. Erbeserben.
Über die Rechtslage der Erben von Grundstücken aus der Bodenreform wurde im Dezember 1992 im "Spree-Journal" berichtet. Die "FAZ" veröffentlichte am 8. Dezember 1997 zwei Artikel zu diesem Thema. Das Erste Deutsche Fernsehen strahlte am 29. September 1997 eine Sendung hierzu aus.
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